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Praxisgebühr Logo #42000 Die Praxisgebühr ist eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland seit 2004 bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärztlichen Notdienst (ärztlicher Notdienst oder Notaufnahme eines Krankenhauses) einmal im Quartal (Vierteljahr) entrichten müssen....
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Praxisgebühr

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Praxisgebühr Logo #42072Zuzahlung, die Mitglieder der gesetzlichen Krankversicherung ab dem 18. Lebensjahr in jedem Kalendervierteljahr, in dem sie eine ambulante ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Versorgung in Anspruch nehmen, die nicht aufgrund einer Überweisung aus demselben Kalendervierteljahr erfolgt,...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Praxisgebühr Logo #42136Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde zum 1. Januar 2004 erstmals eine Zuzahlung im Bereich der ärztlichen Versorgung eingeführt, die im Jahr 2006 insgesamt 1,57 Milliarden Euro betrug. Für einen Besuch beim Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten wird beim ersten Besuch im Quartal eine Praxisgebühr...
Gefunden auf https://www.aok-bv.de/lexikon/p/index_00170.html

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Praxisgebühr Logo #42083Die seit dem 1.1.2004 erhobene Praxisgebühr von 10 EUR im Quartal wird den außergewöhnlichen Belastungen zugeordnet. Nur wenn die zumutbare Belastung des Steuerpflichtigen überschritten wird, entsteht dann eine steuerliche Entlastung. (siehe Lexikon: Außergewöhnliche ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

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Praxisgebühr Logo #42134Prạxisgebühr, Krankenversicherung.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Praxisgebühr Logo #42187Zusammen mit der Gesundheitsreform (GKV-Modernisierungsgesetz) gilt seit dem 1. Januar 2004 die so genannte Praxisgebühr. Das heißt, Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen bei jedem Arzt- oder Zahnarztbesuch grundsätzlich zehn Euro pro Quartal bezahlen. Ausgenommen sind ûberweisunge...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42187

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Praxisgebühr Logo #42763Seit dem 1. Januar 2004 zahlen gesetzlich Krankenversicherte zehn Euro, wenn sie einen Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnarzt erstmalig im Quartal aufsuchen, es sei denn sie werden...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42763

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Praxisgebühr Logo #42880Durch die Gesundheitsreform 2004 muss 10 Euro Praxisgebühr bezahlt werden. Doch nicht bei jedem Eintritt in eine Arztpraxis muss gezahlt werden. Das Ziel dieser neuen Gebühren ist es, die Beitragshöhe für die Krankenversicherung in Zukunft absenken oder mindestens auf dem jetzigen Niveau halten zu können. Erst kassieren, dann kurieren...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/praxisgeb%C3%BChr/praxisgeb%C3%BCh

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Praxisgebühr Logo #42880In der Gesundheitswirtschaft : Seit Anfang 2004 müssen die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Praxisgebühr von zehn Euro beim ersten Arzt- und Zahnarztbesuch im Quartal bezahlen – eine Maßnahme, die durch das GKV-Modernisierungsgesetz eingeführt worden ist. Diese Praxisgebühr fällt nur einmal pro Quartal an, u...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/praxisgebuehr/praxisgebuehr.htm

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Praxisgebühr Logo #42871Zuzahlung zu Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenbesuchen in Höhe von 10 Euro pro Quartal, die der gesetzlich Krankenversicherte seit 2004 nach dem GKV-Modernisierungsgesetz direkt in der Arztpraxis zu entrichten hatte. Die Praxisgebühr wurde 2013 abgeschafft. Die Praxisgebühr wurde beim ersten Arztkontakt fällig, sie entfällt bei Patienten....
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/praxisgebuehr

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Praxisgebühr Logo #40111engl.: practice fee; nach dem GMG ab 2004 eingeführte Sonderzahlung bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen für Gesetzlich Versicherte ('Kassenpatient'). Es handelt sich bei dem Begriff 'Praxisgebühr' um eine begriffliche Irreführung, da -- dieser Betrag ohne Abzug an die Krankenkasse des Gesetzlich Versich...
Gefunden auf https://www.zahnwissen.de/lexikon_Pn-Pz.htm
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