
1. Allg.: Vorweg oder besonders gezahlte Vergütung an ein Mitglied einer Unternehmenszusammenarbeit für seine gegenüber den anderen Mitglieder n zusätzlichen Arbeiten. 2. Spez.: Bei Konsortialemissionen und syndizierten Kredit en ein Anteil (Prozentsatz) der Führungsprovision , den die federführende Bank vorweg für ihre Aufgaben der Koordin....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/praecipuum/praecipuum.htm
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