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Präjudiz

Präjudiz Logo #42000 Als Präjudiz (lat. Vorentscheid) bezeichnet man einen richtungsweisenden Gerichtsentscheid, der die Rechtsprechung der untergeordneten Gerichte besonders beeinflusst. Die Bedeutung dieser Leitentscheidung liegt in der weitgehenden Bindungswirkung für die untergeordneten Gerichte, die zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung führt. Im deutschen ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Präjudiz

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Präjudiz Logo #42015ist das Vorurteil oder die Vorentscheidung. Insbesondere in einem richterlichen Fallrecht (z. B. England) ist das P. außerordentlich bedeutsam ([lat.] stare decisis, bei Entschiedenem bleiben). In der Rechtswirklichkeit halten sich aber auch sonst Untergerichte regelmäßig an die vorliegenden Entscheidungen von Obergerichten. Esser, J., Grundsatz...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Präjudiz Logo #42134Präjudiz das, Prozessrecht: zeitlich frühere Entscheidung einer Rechtsfrage, die sich in einem anderen Rechtsstreit erneut stellt. Anders als im angloamerikanischen Rechtskreis, wo eine weitgehende rechtliche Bindung an Präjudizien besteht, sind die deutschen Gerichte nur an das Gesetz gebunden, in ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Präjudiz Logo #42257Gerichtliches Urteil mit richtungweisender Wirkung auf künftige gleichgelagerte Rechtsfälle.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

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Präjudiz Logo #40167(lat.), Vorentscheidung (evtl. gerichtlich), die bei Beurteilung gleichgelagerter Fälle zu berücksichtigen ist.
Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

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Präjudiz Logo #42295Präjudiz (lat. praejudicium, Präjudikat, "vorausgegangenes Urteil"), ein früherer Rechtsspruch, eine frühere Verfahrungsweise, auf welche man in einem spätern Fall zurückkommt; namentlich sind die Präjudize der Obergericht als Haupterkenntnisquelle des Gerichtsgebrauchs von Wichtigkeit. Außerdem bedeutet P. s. v. w. Rechtsnachteil...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Präjudiz Logo #42871allgemein Vorentscheidung, besonders eine behördliche, vor allem gerichtliche Entscheidung eines Präzedenzfalls, die häufig, wie die der höchstrichterlichen Rechtsprechung, tatsächlich oder rechtlich bindende Wirkung für spätere Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen hat.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/praejudiz
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