
Als Präjudiz (lat. Vorentscheid) bezeichnet man einen richtungsweisenden Gerichtsentscheid, der die Rechtsprechung der untergeordneten Gerichte besonders beeinflusst. Die Bedeutung dieser Leitentscheidung liegt in der weitgehenden Bindungswirkung für die untergeordneten Gerichte, die zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung führt. Im deutschen ...
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ist das Vorurteil oder die Vorentscheidung. Insbesondere in einem richterlichen Fallrecht (z. B. England) ist das P. außerordentlich bedeutsam ([lat.] stare decisis, bei Entschiedenem bleiben). In der Rechtswirklichkeit halten sich aber auch sonst Untergerichte regelmäßig an die vorliegenden Entscheidungen von Obergerichten. Esser, J., Grundsatz...
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Präjudiz das, Prozessrecht: zeitlich frühere Entscheidung einer Rechtsfrage, die sich in einem anderen Rechtsstreit erneut stellt. Anders als im angloamerikanischen Rechtskreis, wo eine weitgehende rechtliche Bindung an Präjudizien besteht, sind die deutschen Gerichte nur an das Gesetz gebunden, in ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gerichtliches Urteil mit richtungweisender Wirkung auf künftige gleichgelagerte Rechtsfälle.
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(lat.), Vorentscheidung (evtl. gerichtlich), die bei Beurteilung gleichgelagerter Fälle zu berücksichtigen ist.
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Präjudiz (lat. praejudicium, Präjudikat, "vorausgegangenes Urteil"), ein früherer Rechtsspruch, eine frühere Verfahrungsweise, auf welche man in einem spätern Fall zurückkommt; namentlich sind die Präjudize der Obergericht als Haupterkenntnisquelle des Gerichtsgebrauchs von Wichtigkeit. Außerdem bedeutet P. s. v. w. Rechtsnachteil...
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allgemein Vorentscheidung, besonders eine behördliche, vor allem gerichtliche Entscheidung eines Präzedenzfalls, die häufig, wie die der höchstrichterlichen Rechtsprechung, tatsächlich oder rechtlich bindende Wirkung für spätere Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen hat.
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