
Das Postregal, auch Postrecht (jus postarum), war ein Hoheitsrecht (Regal) des Königs oder Landesherrn zur alleinigen Postbeförderung. Dazu gehörte u. a. das Einrichten von Posten und Bestellen von Postmeistern. In den meisten entwickelten Ländern wurde das Postregal zu einer landeshoheitlichen Aufgabe und war eng mit dem Postzwang verbunden, ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Postregal

Postregal, früher das ausschließlich dem König, Landesherrn, Staat vorbehaltene Recht, Postanstalten zu errichten und zu betreiben, v. a. das Beförderungsmonopol für bestimmte Gegenstände. (Post- und Fernmeldewesen, Geschichte)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Veraltet für das Recht Postdienstleistungen anzubieten. Grundsätzlich hat der Staat ein Monopol in diesem Bereich. In der Bundesrepublik Deutschland lag dieses Recht ursprünglich allein bei der staatlichen Bundespost (Postmonopol). Mit Privatisierung der deutschen Bundespost in verschiedene Aktiengesellschaften (Deutsche Telekom, Deutsche Post) ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/postregal.php

Dies ist das Recht zur Einrichtung und zum Betrieb von Postanstalten. Hierbei handelt es sich um ein staatliches Vergaberecht, Dritten zu erlauben, im Postwesen tätig zu werden.
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https://www.phila-lexikon.de/

Postregal , das ausschließliche Recht des Staats, Posten anzulegen und zu betreiben, so daß Privatunternehmen der Betrieb eines geregelten Postwesens untersagt ist (jura regalia, Hoheitsrechte). Das P. wird von allen Staaten aus Gründen der Volkswohlfahrt aufrecht erhalten. In Deutschland ist die Einrichtung der Post als einheitliche Verkehrsans...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

das Alleinrecht des Staates, Posteinrichtungen zu gründen und zu betreiben; im Reich 1597 von Kaiser Rudolf II. an die Fürsten von Thurn und Taxis vergeben.
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