
. Unter Postpaketen versteht man die Pakete, welche auf Grund des P.vertrags von Rom, vom 26. Mai 1906, ausgetauscht werden. Sie.sind im Verkehr mit den Schutzgebieten nur bis 5 kg zugelassen und dürfen, abgesehen von Kamerun, Togo und Deutsch - Südwestafrika, sowie abgesehen von DeutschNeuguinea, D...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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