
Dies ist ein Bezugsverfahren für Briefmarkenneuheiten mit Garantie zur Belieferung des Ausweisinhabers in gewünschter oder vorgeschriebener Stückzahl. Dieses Verfarhen diente in einigen Ländern auch zur Einschränkung des spekulativen Aufkaufs und zum Schutz des Briefmarkenexports durch staatliche Außenhandelsorgane.
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