
1. Unter P. versteht man nicht jede Darstellung od. Beschreibung des nackten menschl. Körpers od. sexueller Vorgänge, sondern eine solche, die den Eindruck erweckt, für das Glück (die Lebenserfüllung) komme es nur auf die sexuelle Betätigung an, gleichgültig, auf welche Art u. mit wem immer der Mensch sie betreibt...
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https://stjosef.at/morallexikon/pornogra.htm

Von Pornographie spricht man im Strafrecht, wenn der Zweck einer Darstellung mit sexuellem Inhalt überwiegend der sexuellen Reizung dienen soll, eine inhaltliche Darstellung nicht bezweckt ist oder der sexuelle Inhalt vergröbert, verzerrt oder anreisserisch wiedergegeben wird.
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https://www.lexexakt.de/glossar/pornographie.php

Pornographie (griech., "Hurenlitteratur"), Sorte von Romanen, die sich in Ausmalung schlüpfriger Szenen, Schilderung liederlicher Dirnen und ihres Treibens gefallen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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