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Polizeirecht

Polizeirecht Logo #42000 Das Polizeirecht regelt per Gesetz oder Verordnung die Aufgaben und Befugnisse der Polizei. Innerdienstlich gelten ferner – jedoch untergeordnet – Dienstanweisungen, Anordnungen und hergebrachte Grundsätze. Rechtsgrundlage für eine Maßnahme ist immer nur das geltende Polizeigesetz. Je nach Staat sowie Polizeiverband gilt ein verschiedenarti...
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Polizeirecht Logo #42000[Deutschland] - Als Polizeirecht (auch Polizei- und Ordnungsrecht, teilweise abgekürzt: POR) bezeichnet man denjenigen Teil des Verwaltungsrechts, der die Materie der Gefahrenabwehr betrifft. Gefahren im Sinne des Polizeirechts sind Gefahren für die Öffentliche Sicherheit oder die Öffentliche Ordnung. == Rechtsquellen =...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Polizeirecht_(Deutschland)

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Polizeirecht Logo #42015ist das die Polizei betreffende Recht. Köbler, DRG 259; Berg, H. v., Handbuch des deutschen Polizeirechts, Bd. 1ff. 1799ff.; Schulze, R., Polizeirecht im 18. Jahrhundert, FS A. Erler, 1986, 199; Geschichte der deutschen Volkspolizei, 2. A. 1987; Hartleif, W., Das Polizeirecht in Düsseldorf, Diss. jur. Köln 1990; Just, S., Polizeibegriff und Poli...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Polizeirecht Logo #42072Teil des Verwaltungsrechts, der das präventive Tätigwerden der Polizei regelt. Der Begriff Polizeirecht wird nicht einheitlich gebraucht: Nach dem institutionellen Begriff gehören zum Polizeirecht nur Gesetze, die den Polizeivollzugsdienst regeln. Im materiellen Begriff sind sowohl da...
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Polizeirecht Logo #428711. in sachlicher Hinsicht alle Rechtsregeln, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen; – 2. die Vorschriften, die für die als Polizeibehörden bezeichneten Ämter gelten (Organisation, Zuständigkeit, Befugnisse). Das Polizeirecht ist in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend landesrechtlich geregelt.....
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