
Der Polizeigewahrsam (PG) ist in Deutschland ein Rechtsinstitut der polizeilichen Maßnahme des Freiheitsentzuges zum Zwecke der Gefahrenabwehr durch die Landes- oder Bundespolizei nach den Polizeigesetzen der Länder oder des Bundes und ein Sonderfall des Personengewahrsams. ==Allgemeines== Alle Gesetzesgrundlagen sind in Anlehnung an das Vorbild...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Polizeigewahrsam

Mit Gewahrsam im Sinne des Polizei und Ordnungsrechts (Polizeigewahrsam) bezeichnet man ein mit hohheitlicher Gewalt hergestelltes Rechtsverhältnis, kraft dessen jemand die Freiheit dadurch entzogen wird, dass er von der Polizei in einer polizeilichen Zwecken entsprechenden Weise verwahrt und darin gehindert wird sich fortzubewegen (Meyer/Stolleis...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/polizeigewahrsam.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.