[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Plankengeld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, in einigen Oberdeutschen Gegenden, z. B. in Österreich, eine Abgabe von den Weinbergen an andere, welche dafür die Planken im baulichen Stande erhalten.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_1_1172
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