
Die Pflichtversicherungsgrenze, die auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird, regelt die Versicherungspflicht und damit den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für 2008 beträgt die Pflichtversicherungsgrenze 48.150 Euro, das sind pro Monat 4.012,50 Euro. Liegt das Entgelt eines Bes...
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Die Pflichtversicherungsgrenze, die auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird, regelt die Versicherungspflicht und damit den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung . Für 2008 beträgt die Pflichtversicherungsgrenze 48.150 Euro, das sind pro Monat 4.012,50 Euro. Liegt das Entgelt eines Beschäftigten darüber, wird die Versicherungsp.....
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