
Eine Pflichtmitgliedschaft ist die gesetzliche Verpflichtung für eine (natürliche oder juristische) Person, Mitglied einer Organisation zu werden. Die Pflichtmitgliedschaft stellt einen Eingriff in die Vertragsfreiheit (im Fall der Closed-Shop-Regelung der Koalitionsfreiheit) dar und ist daher nur in begründeten Fällen zulässig. In vielen Fä...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtmitgliedschaft

Von Pflichtmitgliedschaft spricht man, wenn die Mitgliedschaft in einem bestimmten Verband, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, gesetzlich vorgeschrieben ist. So z.B. in der Ärztekammer, Industrie- und Handelskammer, Rechtsanwaltskammer. Die Pflichtmitgliedschaft verstösst dann nicht gegen die negative Vereinigungsfreiheit, wenn sich eine R...
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https://www.lexexakt.de/glossar/pflichtmitgliedschaft.php
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