
In der Schweiz: Kredit zur Finanzierung der gemäss Bundesgesetz über die wirtschaftliche Kriegsvorsorge vom 30. September 1955 errichteten Pflichtlager von lebenswichtigen Rohstoffen und Lebensmitteln. Um die Finanzierung zu erleichtern und zu verbilligen, übernimmt der Bund gegenüber den kreditgebenden Banken die Garantie.
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