
Die gesetzlich vorgeschriebene Abgabe von Druckwerken an eine Bibliothek. Sinn dieser Regelung ist, durch die Abgabe der Pflichtexemplare die gesamte Buchproduktion eines bestimmten Landes/ Gebietes vollständig an einer bestimmten Stelle zu sammeln und aufzubewahren.
Gefunden auf
https://www.lb-oldenburg.de/abisz/glossar.htm
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