
Für die Akutbehandlung der zur Pflegebedürftigkeit führenden Erkrankungen stehen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, eine Verschlimmerung zu verhüten ode...
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