[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Pflegamt, des -es, plur. die -ämter, ein Kammeramt, so fern es der Pflege, d. i. der Verwaltung und Aufsicht, eines andern anvertrauet ist, die Pflege; eine besonders in einigen Oberdeutschen Gegenden übliche Benennung, wofür man in Ober- und Niedersachsen das freylich zweydeutige Wort...
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