Pfandschuldner Bedeutung

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Pfandschuldner

Pfandschuldner Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Pfandschuldner, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. die Pfandschuldnerinn, derjenige, welcher gegen ein Pfand Geld aufgenommen hat; im Gegensatze des Pfandinhabers, welchen man auch den Pfandgläubiger nennen könnte.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_623
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