
Ein Pfandlehen (mittelhochdeutsch: Phantlehen; lateinisch: feudum pignoratitium) war eine seit dem 12. Jahrhundert bekannte, aber in seiner Zulässigkeit nicht unumstrittene Rechtspraxis, eine Zwischenform von Lehnsrecht und Pfandrecht mit unklarer rechtssystematischer Einordnung. Es handelte sich dabei um ein von dem Lehnsherrn seinem Darlehensge...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Pfandlehen

ist das seit dem 12. Jh. sichtbare, in der Zulässigkeit umstrittene Lehen eines Pfandes, bei dem der Pfandgläubiger eine Sache nicht nur als Pfand, sondern zugleich als Lehen erhält.Landwehr, G., Die Verpfändung der deutschen Reichsstädte, 1967, 252; Diestelkamp, B., Das Lehnrecht der Grafschaft Katzenelnbogen, 1969, 243; Spieß, K., Lehnrecht...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Pfandlehen, des -s, plur. ut nom. sing ein Lehen oder Lehengut, welches man als ein Unterpfand besitzet.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_615

Pfandlehen (mhd. phantlehen). Ein vom Gläubiger als Pfand zu Lehen genommener Grundbesitz des Schuldners; der Gläubiger wird so Lehnsmann der Schuldners. Seit dem 12. Jh. bekannte, jedoch nicht unumstrittene Rechtspraxis. Von 'http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Pfandlehen'
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