
Lebensversicherungspolicen der Säule 3b unterliegen grundsätzlich der Zwangsvollstreckung. Sie können somit gepfändet oder im Konkurs zur Konkursmasse gezählt werden. Sind Ehegatte oder Kinder an erster Stelle begünstigt, ist die Zwangsvollstreckung des Versicherungsanspruches nicht möglich (Konkurs...
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