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Persönlichkeitsrecht

Persönlichkeitsrecht Logo #42000 Als Persönlichkeitsrecht wird ein Bündel von Rechten bezeichnet, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dient. Es kann als so genanntes postmortales Persönlichkeitsrecht auch über den Tod der Person hinaus wirken. == Einzelne Rechtsordnungen == == Literatur == ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Persönlichkeitsrecht

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Persönlichkeitsrecht Logo #42000[Deutschland] - Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient. Im deutschen Recht ist das Persönlichkeitsrecht als solches nicht ausdrücklich geregelt. Zunächst wurden lediglich einzelne besondere Persönlichkeitsre...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Persönlichkeitsrecht_(Deutschland)

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Persönlichkeitsrecht Logo #42015ist das Recht des einzelnen gegenüber jedermann auf Achtung seiner Menschenwürde und auf Entfaltung seiner einzelmenschlichen Besonderheit. Als besondere Persönlichkeitsrechte werden das Recht am Namen seit längerer Zeit und das Recht am eigenen Bild seit kürzerer Zeit (vgl. RGZ 45,170 zu zwei Fotografien Bismarcks auf dem Totenbett) geschütz...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Persönlichkeitsrecht Logo #40035Das umfassende subjektive Recht jedes Individuums auf Achtung seiner Würde, auf freie Entfaltung und Unversehrtheit, wie es sich aus Art.1 Abs.1 und Art.2 Abs.1 GG ergibt. Das P. eröffnet dem Individuum umfassende Verhaltensfreiheiten, die nur dort enden, wo die Rechte anderer verletzt werden.
Gefunden auf https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

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Persönlichkeitsrecht Logo #42134Die Rechtmäßigkeit von Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht ist oft besonders schwer zu beurteilen. Häufig geht es dabei um Publikation von personenbezogenen Informationen, an denen die Öffentlichkeit und die Presse ein legitimes Interesse haben oder zu haben meinen. Auf der anderen Seite steht da...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Persönlichkeitsrecht Logo #42871ein rechtsstaatliches Grundrecht, verfassungsmäßig garantiert. Nach Art. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar; sie zu schützen und zu achten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Nach Art. 2 GG hat jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/persoenlichkeitsrecht
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