
Die Personalvertretung (Personalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes), vergleichbar mit der Arbeitnehmervertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat). D...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Personalvertretung

P. bezeichnet die betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Auszubildende) gegenüber dem Dienstherrn. Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG von 1974) und die Personalvertretungsgesetze der Länder. Dienststellen mit mindestens fünf Besc...
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Der Personalrat ist für den öffentlichen Dienst das Pendant zum Betriebsrat. Die ihn betreffenden Regelungen sind teilweise vergleichbar, teilweise auf die Spezifika des öffentlichen Dienstes ausgerichtet. Wichtigstes Gremium im Personalvertretungsrecht ist der Personalrat, der normalerweise bei jed...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

das Gremium zur Mitbestimmung im Bereich des öffentlichen Dienstes. Auf der Ebene des Bundes gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15. 3. 1974. Die Länder haben die Personalvertretung durch ähnliche Personalvertretungsgesetze geregelt. Nicht nur die Arbeitnehmer im Sinn des Arbeitsrechts, auch die Beamten sind an der Personalvertretung b....
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https://www.wissen.de//lexikon/personalvertretung
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