
Befundberichte für Perlen dürfen nur folgende Angaben enthalten: a) die Bezeichnung (Perle, Zuchtperle, zusammengesetzte Zuchtperle, Imitationsperle) b) gegebenenfalls den handelsüblichen Namen, c) wie er in dieser Nomenklatur ausgewiesen ist d) die Grundfarbe (unterschieden in natürlich oder künstlich) e) das Gewicht, soweit möglich f) die A...
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