
Patrimonialgerichte waren die in Preußen und anderen Teilen Deutschlands bis Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden Gerichte der adligen Grundherren, die jeweils eine eigene Gerichtsbarkeit hatten. Die Gerichtsbarkeit war an den Besitz eines Gutes (patrimonium) gebunden. Der Grundherr (z. B. Besitzer eines Ritterguts) war damit Gerichtsherr. Zur ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Patrimonialgericht
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