
Ein Parlamentär ist ein Unterhändler zwischen Krieg führenden Parteien. Der Status eines Parlamentärs ist unter anderem in der Haager Landkriegsordnung geregelt. Danach genießt der Parlamentär völkerrechtlich Unverletzlichkeit. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentär

Parlamentär der, im Kriegsvölkerrecht Unterhändler zwischen Krieg führenden Parteien, kenntlich an einer weißen Flagge (der Missbrauch der Parlamentärsflagge gilt als Kriegsverbrechen). Der Parlamentär ist nach dem Völkerrecht unverletzlich.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ein Unterhändler zwischen zwei kriegsführenden Heeren. Genießt besonderen völkerrechtlichen Schutz.
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Parlamentär (franz. parlementaire), ein mit Aufträgen an die feindliche Armee Abgesandter, in der Regel ein Offizier. Er gibt sich durch Signale oder durch eine weiße Fahne etc. als P. zu erkennen und ist völkerrechtlich unverletzlich. Nur ausnahmsweise wird ein P. und dann gewöhnlich mit verbundenen Augen durch die Vorpostenlinie eingelassen ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

militärischer Unterhändler, traditionell durch Mitführen einer weißen Fahne gekennzeichnet; meist zur Verhandlung über örtliche Kampfruhe, Waffenstillstand oder Übergabe entsandt. Der Gegner braucht ihn nicht zu empfangen, muss aber Unverletzlichkeit achten (Art. 32 – 34 HLKO).
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https://www.wissen.de//lexikon/parlamentaer
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