
Ottonisches Reichskirchensystem. Schon in der Karolingerzeit war es königl. Vorrecht, Bistümer, Klöster, Stifte oder Pfarrkirchen unter Königsschutz zu stellen und dafür auf diese Einfluss auszuüben und hohen geistl. Würdenträgern Funktionen der Reichsadministration zu übertragen. Ohne die Mitwirkun...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.