
Ortszuschlag, früher Teil der Beamtenbesoldung, zum 1. 7. 1997 ersetzt durch den Familienzuschlag, Besoldung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

ein Zuschlag zum Grundgehalt der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes. Der Ortszuschlag wurde für Beamte des Bundes, der Länder und Gemeinden im Bundesbesoldungsgesetz und dessen Anlage festgelegt. Die gesetzliche Tabelle unterschied nach der Tarifklasse, der die Besoldungsgruppe des Beamten, Richters oder Soldaten zugeordnet war,....
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https://www.wissen.de//lexikon/ortszuschlag
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