
Ortsübliche Beeinträchtigungen, Reiserecht: geringfügige Reisemängel, die auf dem Lebensstandard des Zielgebiets und seinen gesellschaftlichen Strukturen beruhen und vom Reisenden ersatzlos hinzunehmen sind. Grundsätzlich schuldet der Reiseveranstalter inländischen Mindeststandard. Da der Reisende s...
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