
Organgeschäfte Geschäfte der Banken mit Mitgliedern ihrer Organe und Revisionsstelle, mit ihren massgebenden Aktionären und mit den diesen drei Kategorien nahestehenden Personen und Gesellschaften müssen den allgemein anerkannten Grundsätzen des Bankgewerbes entsprechen.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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