
O. ist die Kurzbezeichnung für eine politisch-ökonomische Lehrmeinung, der zufolge der Staat sich im wesentlichen auf die Aufrechterhaltung der inneren und äußeren Ordnung und der Rechtssicherheit beschränken, weitere Eingriffe in wirtschaftliche und soziale Bereiche dagegen unterlassen soll. Ggt.: Leistungsstaat.
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.