
Orderpapiere sind auf einen Namen lautende Wertpapiere, die durch Einigung, Indossament und Übergabe übertragen werden können. Der Begriffsbestandteil „Order“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass jemand den Auftrag zur Übertragung erteilt. == Arten == Wertpapierrechtlich wird zwischen geborenen und gekorenen Orderpapieren unterschieden. B...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Orderpapier

ist ein Wertpapier, das zwar eine bestimmte, namentlich bezeichnete Person als berechtigt benennt, aber den Aussteller auch verpflichtet, an eine vom Benannten durch Indossament bestimmte Person zu leisten. Orderpapiere finden sich schon seit dem Altertum, werden als besondere Art der Wertpapiere aber erst im 19. Jh. zusammengefasst. Dazu zählen W...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Indossament, Wechsel
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Auf den Namen eines bestimmten Berechtigten lautendes Wertpapier, zu dessen Übertragung neben Einigung und Übergabe auch eine schriftliche Übergabeerklärung (Indossament) erforderlich ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Der Berechtigte ist namentlich erwähnt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719
(Börse & Finanzen) Orderpapier ist die Bezeichnung für ein Papier, das durch ein Indossament (Erklärung bezüglich der Eigentumsübertragung auf der Rückseite des Dokuments) auf ein anderes übertragen werden kann (zum Beispiel Namensaktie). © Deutsches Derivate Institut
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Durch Indossament übertragbares Wertpapier: entweder geborenes Orderpapier, wie Check und Wechsel oder Wertpapier, das erst durch Beifügung der Orderklausel oder an Order zum Orderpapier wird. Bei Blankoindossierung entspricht das Orderpapier praktisch dem Inhaberpapier.
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