
Die Order 4 war Teil der Notstandsverordnung der Großen Armee der Republik. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Obersten Befehlshabers (Kanzlers) geht das Kommando über die GAR an den stellvertretenden Senatsvorsitzenden, bis ein Nachfolger ernannt oder eine alternative Autorität gefunden worden is...
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