
Im Optionsmodell besitzt eine Kommune (Landkreis oder kreisfreie Stadt) die alleinige Trägerschaft der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Diese sogenannten Optionskommunen sind „zugelassene kommunale Träger“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Kommunen bilden dazu ein Jobcenter. Im gesetzlichen Regelfall sind – über...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Optionsmodell
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