
Der offene Vollzug unterscheidet sich vom geschlossenen Vollzug dadurch, dass im offenen Vollzug keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen getroffen werden. Er bedeutet die freiwillige Einordnung des Insassen in ein System der Selbstdisziplin, der Gemeinschaftsfähigkeit und Eigensteuerung und ist die letzte und wichtigste Stufe ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Offener_Vollzug

Mit offenem Vollzug bezeichnet man eine Form des Strafvollzugs bei dem der Strafgefangene durch Lockerung der Haftbedingungen, z.B. die Möglichkeit tagsüber den Vollzug zum Arbeiten zu verlassen, schrittweise wieder in die Gesellschaft integriert werden soll (§ 17 MVollzG).
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