
Mit Nutzungen werden gemäß § 100 BGB der Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile bezeichnet, die der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt. Beispiel: Die Nutzungen einer Mietwohnung ist da Wohnen in ihr. Die Nutzungen eines Grundstücks mit Obstbäumen sind das Obst. Wer eine Sache unberechtigt in Besitz hat (in einem sog...
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die Früchte (Erzeugnisse und sonstige bestimmungsgemäße Ausbeute) und die Vorteile des Gebrauchs einer Sache oder eines Rechts (§ 100 BGB).
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