
Notparlament, Gemeinsamer Ausschuss.
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Artikel 113 Absatz 1 der Sächsischen Verfassung besagt, dass in Krisenzeiten ein aus allen Fraktionen des Landtags gebildeter Ausschuss die Rechte des Landtags übernehmen kann. Dies geschieht zum Beispiel, wenn die freiheitliche demokratische Grundordnung des Landes in Gefahr und eine Versammlung des Landtags nicht möglich ist. Die Verfassung da...
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der Gemeinsame Ausschuss aus Bundestag (32 entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen gewählte Abgeordnete) und Bundesrat (16 Abgeordnete, einer für jedes Bundesland), der die Aufgaben der parlamentarischen Körperschaften in Deutschland im Notstandsfall (nur) bei Funktionsunfähigkeit des Bundestags wahrnimmt (Art. 53 a, 115 e...
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https://www.wissen.de//lexikon/notparlament
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