Nothklage Bedeutung

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Nothklage

Nothklage Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Nothklage, plur. die -n, noch in den Gerichten einiger Gegenden, die Klage über angethane Noth, d. i. offenbare Gewalt, besonders die Klage über erlittene Nothzucht.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_1_1139
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