
Der Notar kann einem Darlehensgeber bestätigen, daß die Eintragung einer Grundschuld an der gewünschten Stelle (meist die erstrangige Eintragung) vorgenommen werden kann. Die Notarbestätigung kann eine vorzeitige Auszahlung eines Darlehens ermöglichen, noch bevor eine Eintragung im Grundbuch vollzogen ist.
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https://www.alusig.de/

Eine Notarbestätigung (auch Rangattest, Rangbescheingung oder Ranggarantie genannt) ist in Deutschland eine schriftliche Bestätigung eines Notars gegenüber einem Kreditinstitut, dass einer rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegensteht. Die Rangbescheinigung ist gebührenpflichtig.
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https://www.kredit-vergleich.de/n/notarbestaetigung.htm
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