
Als Normenkontrolle bezeichnet man die Überprüfung von Rechtsnormen daraufhin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Normenkontrollen werden von Gerichten vorgenommen und sind geschichtlich aus dem Richterlichen Prüfungsrecht hervorgegangen. Die Befugnis von Gerichten, Rechtsnormen auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu ü...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Normenkontrolle

ist die Überprüfung einer Norm durch ein Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit. Ihre ersten Ansätze finden sich vielleicht noch im Heiligen römischen Reich, jedenfalls im 19. Jh., Für die N. des bundesdeutschen Rechts ist hauptsächlich das Bundesverfassungsgericht zuständig.Kroeschell, DRG 3; Herrmann, N., Entstehung, Legitimation und Zukunft de...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Normenkontrolle ist die durch ein Gericht vorgenommene Überprüfung einer Rechtsnorm auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Man unterscheidet abstrakte (gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) und konkrete (gemäß Art. 100 GG) Normen. Für landesrechtliche untergesetzliche Normen (Verordnungen und Satzungen...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/N/Normenkontrolle.htm

1) N. bezeichnet die gerichtliche Überprüfung einer konkreten rechtlichen Regelung in bezug auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (konkrete N.).2) Unabhängig von konkreten Verfahren entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob Bundes- oder Landesrecht mit dem Grundgesetz vereinbar ist bzw. Landesrecht mit Bundesrecht übereinstimmt, we...
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Nọrmenkontrolle, die gerichtliche Prüfung der Vereinbarkeit einer Rechtsnorm mit einer Rechtsnorm höheren Ranges, besonders eines Gesetzes mit der Verfassung. Man unterscheidet zwischen abstrakter (außerhalb eines anhängigen Rechtsstreits) und konkreter (im Rahmen eines anhängigen Prozesses ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Normenkontrolle ist die durch ein Gericht vorgenommene Überprüfung einer Rechtsnorm auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Man unterscheidet abstrakte (gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) und konkrete (gemäß Art. 100 GG) Normen. Für landesrechtliche untergesetzliche Normen (Verordnungen und Satzungen) kann ein subsidiäres Verfahren vor den ...
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/N/Normenkontrolle.html

die Prüfung der förmlichen (verfahrensmäßigen) und/oder sachlichen (inhaltlichen) Vereinbarkeit von Rechtsvorschriften mit höherrangigem Recht, z. B. von Gesetzen mit der Verfassung, von Landesrecht mit Bundesrecht. Die Normenkontrolle ist entweder konkrete Normenkontrolle im Rahmen eines die Entscheidung eines Einzelfalls bezweckenden V...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/normenkontrolle
Keine exakte Übereinkunft gefunden.