
Im deutschen Ausländerrecht ist die Niederlassungserlaubnis ein Aufenthaltstitel nach dem seit dem 1. Januar 2005 geltenden Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das für Bürger aus Staaten gilt, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören. EU-Bürger und ihre Angehörigen erwerben hingegen unter bestimmten Voraussetzungen ein Daueraufenthaltsrecht ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Niederlassungserlaubnis

Behördliche Genehmigung, die einem Ausländer den unbefristeten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt. Sie ist als Aufenthaltstitel vom Visum und der (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zu unterscheiden. Zum Wesen der Niederlassungserlaubnis gehört: Sie ist zeitlich und räuml...
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Unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich nicht eingeschränkt und es dürfen keine zusätzlichen Nebenbestimmungen vorgeschrieben werden.
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https://www.migra-info.de/glossar.html

ein nach dem Aufenthaltsgesetz unbefristeter Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Ausländer; wird erteilt, wenn ein Ausländer seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und weitere Voraussetzungen wie z. B. die Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichende Deutschkenntnisse, keine Vorstrafen, erfüllt sind.
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