[Ehe] - Die Nichtigkeit der Ehe bezeichnet die prinzipielle Ungültigkeit einer Eheschließung. Die Rechtswissenschaft bezeichnet einen Rechtsakt (Ehe, Vertrag, Kündigung, Genehmigung, Gesetz, Satzung, usw.) als unwirksam oder nichtig, wenn er nicht wirksam ist, also keine rechtlichen Wirkungen entfaltet, von niemandem bea...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtigerklärung_(Ehe)
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