
Personen, die nicht als Kaufmann auftreten, sind Nicht-Kaufleute. Das Gegenteil, der Kaufmann, kann eine natürliche oder juristische Person sein. Kaufleute, sind im gesetzlichen Sinne, die Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben. Diese sind dem Handelsgesetzbuch unterworfen. Jedoch sind Kaufleute wie Nicht-Kaufleute dem BGB unterworfen. Ferner ...
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