
Es liegt eine Neuzusage vor, wenn die Versorgungszusage erstmalig nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurde oder die bereits erteilte Versorgungszusage um zusätzliche (bisher nicht versicherte) biometrische Risiken erweitert wird und dies mit einer Beitragserhöhung verbunden ist.
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https://www.bvv.de/ueber-den-bvv/glossar/
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