
Als Neuheitsschonfrist bezeichnet man im gewerblichen Rechtsschutz den Zeitraum, in dem eine Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusteranmeldung noch die Anforderung der Neuheit erfüllt, obwohl der jeweilige Schutzgegenstand bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. In Deutschland gilt für Patente der absolute Neuheitsbegriff, ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Neuheitsschonfrist
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