
Die Gebühren , die Strom- und Gasversorger von konkurrierenden Anbietern oder konzerneigenen Gesellschaft en für die Nutzung ihrer Leitungen verlangen, werden als Netzentgelte bezeichnet und müssen laut Energiewirtschaftsgesetz von der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde genehmigt werden. Können die Netzbetreiber entstehende Kosten beis....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/netzentgelte/netzentgelte.htm
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