
1. Auch: reiner Zins. Reines Entgelt für die Überlassung von Kapital - z. B. in Form von Kredit -, also ohne im Bruttozins enthaltene Risikoprämie, Verwaltungskostenzuschlag u. dgl. 2. In der Bankpraxis überwiegend erfolgende Modalität der Berechnung von Zinsen und Provisionen bei Kontokorrent -, Diskont , Lombardkredit en u. a. Beides wi...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/nettozinssatz/nettozinssatz.htm
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