
Raumgehalt eines Schiffes, nach dem die Hafengelder, Kanalgebühren usw. zu zahlen sind. Es ist, im Gegensatz zum Bruttoraumgehalt, der Teil des Schiffsraumes (Laderaum) mit dem der Reeder unmittelbar Geld verdient.
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https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/N.htm
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