
Wenn die GEMA für ein konkretes Werk einen ganz bestimmten Geldbetrag als Lizenzgebühr einnimmt, davon die GEMA-Kommission oder den Anteil für kulturelle und soziale Zwecke abzieht und den verbleibenden Rest an die Rechteinhaber dieses Werkes auszahlt, spricht man von Nettoeinzelverrechnung. Im gesamten Phono- und BT-Bereich findet bei der GEMA ...
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