
Die Neigungsehe war eine bürgerliche Eheform, die aus gegenseitiger Zuneigung geschlossen wird - aber nicht unbedingt aus erotischer Anziehung. Es reichte, wenn sich das Paar sympatisch fand. Die Töchter waren mit dieser Art der Ehestiftung immer noch besser dran als mit der reinen Konvenienzehe.
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