
Im Beamtenrecht sind berufliche Betätigungen außerhalb des eigentlichen Dienstverhältnisses durch Nebentätigkeitsverordnungen des Bundes (Bundesnebentätigkeitsverordnung - BNV - für Bundesbeamte) bzw. der Bundesländer (für Beamte der Länder und Gemeinden) geregelt. Für Lehrer sind zum Teil eigene Verordnungen erlassen worden. Für Arbeit...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nebentätigkeitsverordnung
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