[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Nebenbürge, des -n, plur. die -n, derjenige, welcher sich neben und außer dem Hauptbürger für etwas verbürget hat, und auch der Nachbürge und Afterbürge genannt wird. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_649